Allgemeines

Aufgrund des großen Patientenstammes unserer Kinderarztpraxis gelten folgende Praxisregelungen. Wir bitten Sie freundlichst, diese zu beachten, um in Zukunft den Praxisablauf zu optimieren und die Wartezeiten für Sie so gering wie möglich zu halten.

  1. Die Anmeldungen akut erkrankter Kinder erfolgt telefonisch/ persönlich/ per Email für die Sprechstunde des jeweiligen Tages. Falls unsere Praxis auf diesem Weg nicht erreichbar ist, können Sie akut kranke Kinder selbstverständlich auch ohne Anmeldung in unserer Akutsprechstunde vorstellen. Bitte seien Sie bis eine Stunde vor Ende der Sprechzeit in der Praxis.
  2. Geplante Termine (Impfungen, Vorsorgen ect.) bitte nur telefonisch (in der Telefonsprechzeit) oder persönlich vereinbaren.
  3. Vereinbaren Sie Termine zur Vorsorge-Untersuchung (U6 bis J2) bitte 4-5 Monate vor Ablauf der entsprechenden zeitlichen Frist für die jeweilige U-Untersuchung (siehe auch Umschlagseite gelbes U-Heft).
  4. Rezeptanforderungen bitte immer zwei Werktage vor Abholung bzw. eines geplanten Termins ankündigen (telefonisch oder per Email). Aufgrund der Praxisübernahme ist im Bedarfsfall zunächst eine ärztliche Vorstellung zur Rezeptausgabe notwendig. Eine Antwort auf Ihre E-mail erfolgt nur bei Fragen unserseits, anderweitig erhalten Sie keine Rückmeldung durch uns und das Rezept liegt nach zwei Werktagen zur Abholung bereit. Vergessen Sie ggf. die entsprechende Krankenkassen-Chipkarte bei der Abholung nicht.
  5. Lassen Sie uns relevante Klinikberichte/ ärztliche Befunde ein paar Tage vor Ihrem entsprechenden Termin (besonders zur U3) zukommen (persönlich oder per Email).
  6. Bitte seien Sie pünktlich 10-15 Minuten vor Ihrem Termin in der Praxis.
  7. Planen Sie für die Vorsorgeuntersuchung mindestens eine Stunde ein (1/2 Stunde Vorbereitung für die Schwester, 1/2 Stunde für die Ärztin).
  8. Eine Behandlung erfolgt nur mit Vorlage der gültigen Krankenkassen-Chipkarte Ihres Kindes.
  9. Sollten Sie zweimal unentschuldigt oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, wird Ihnen dieser in Rechnung gestellt.
  10. Eine Abmeldung für Vorsorgeuntersuchungen muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
    Aus gegebenen Anlass sehen wir uns gezwungen Ihnen bei Nichteinhaltung der Frist eine Rechnung zu stellen.
  11. Planen Sie für die Bearbeitung von zum Beispiel Kuranträgen eine Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen ein.
  12. Bitte geben Sie bei jugendlichen Patienten (< 16 Jahren) eine Vollmacht des entsprechenden Sorgeberechtigen mit, dass Sie über die jeweilige Vorstellung informiert bzw. mit den jeweiligen Impfungen/Untersuchungen einverstanden sind.

Geplante Blutabnahmen finden in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr statt!

Terminvereinbarungen persönlich oder telefonisch notwendig für:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Ultraschalldiagnostik (bei Bauchultraschall möglichst mit gefüllter Blase erscheinen)
  • Impfungen
  • Tauglichkeitsuntersuchungen
  • Diagnostik (z. B. Blutabnahmen, EKG und Lungenfunktionstestung)

Für Routineuntersuchungen/Impftermine ist mitzubringen:

  • Chipkarte
  • U-Heft
  • Impfausweis
  • Handtuch oder Babydecke

Rezeptanforderungen:

Rezeptanforderungen jeder Art (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Wiederholungsrezepte für Medikamente), Überweisungen und ärztliche Bescheinigungen (z.B. für Kindereinrichtungen/ Schule) bitte immer zwei Tage vor Abholung bzw. eines geplanten Termins ankündigen (telefonisch oder per E-Mail). Die Unterlagen sind ohne Antwort unsererseits nach 2 Werktagen abholbereit.

Vorsorgeuntersuchungen:

  • U2 3. – 10. Lebenstag
  • U3 4. – 6. Lebenswoche
  • U4 3. – 4. Lebensmonat
  • U5 6. – 7. Lebensmonat
  • U6 10. – 12. Lebensmonat (bis zum 1. Geburtstag)
  • U7 21. – 24. Lebensmonat (bis zum 2. Geburtstag)
  • U7a 34. – 36. Lebensmonat (bis zum 3. Geburtstag)
  • U8 43. – 48. Lebensmonat (bis zum 4. Geburtstag)
  • U9 60. – 64. Lebensmonat (zum 5. Geburtstag)
  • U10* 7 – 8 Jahre (bis zum 9. Geburtstag)
  • U11* 9 – 10 Jahre (bis zum 11. Geburtstag)
  • J1 12 – 14 Jahre (bis zum 15. Geburtstag)
  • J2* 16 – 17 Jahre (bis zum 18. Geburtstag)

*Diese Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.